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Aktuelle Corona-Regeln für den Sport

Aufgrund der Neufassung von § 12 Abs. 1 ist nunmehr in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 Sport ohne Testnachweis gestattet, in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist hingegen Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis nach Maßgabe von § 4 erlaubt.

 

Unter freiem Himmel ist Sport auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ohne Testnachweis erlaubt.

 

Diese Regelung setzt den Beschluss der MPK vom 10. August 2021 um und ist erforderlich, weil bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen durch die damit einhergehende vermehrte Aerosolbildung ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, das durch frühzeitige Testnachweiserfordernisse weitgehend beherrschbar bleibt.

 

Es gilt also 3G: Tests sind Digital oder Schriftlich nachzuweisen. Alternativ in Anwesenheit eines Offiziellen des Vereins. Da bald die Schule wieder beginnt auch was positives. Schüler (ab Schulbeginn) sind von der Testregelung ausgenommen (vorausgesetzt sie werden in der Schule regelmäßig getestetet).

 

Details zu den aktuell geltenden Regelungen und zur Umsetzung in Eurer konkreten Sportart erfahrt Ihr natürlich immer bei euren Übungsleiter*innen.

 

(GL)

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